Labradore von Thienbüttel
Papiere

Papiere

Bei Begegnungen mit anderen Hundehaltern und auch Welpeninteressenten kommt gelegentlich die Frage auf, ob der jeweilige Hund „Papiere“ habe. Allerdings werden unter diesem umgangssprachlichen Begriff eine ganze Reihe vollkommen verschiedener Dokumente verstanden. Zur Erklärung hier eine kurze Übersicht:

Seit 2004 brauchen Hunde bei jedem Grenzübertritt, auch innerhalb des Schengen-Raumes, einen EU-Heimtierausweis. Dieser Ausweis wird von entsprechend legitimierten Tierärzten ausgestellt und bestätigt die Identität des Tieres, d.h. die Mikrochip-Nummer, und (sofern als Reisedokument vorgesehen) mindestens die Impfung gegen Tollwut. Weitere Impfungen können ebenfalls eingetragen werden, insofern dient dieser Ausweis gleichzeitig als Impfpass. Ein Nachweis der Abstammung oder der Reinrassigkeit ist dabei nicht vorgesehen, daher kann dieser Ausweis für jeden Hund ausgestellt werden, sofern er entsprechend gechipt und geimpft ist. Unsere Welpen bekommen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (vet.) in der 8. Lebenswoche ihre Grundimmunisierung, bei dieser Gelegenheit werden auch die Heimtierausweise ausgestellt.

Von den Rassezuchtverbänden wie dem DRC ausgestellte Ahnentafeln dagegen dokumentieren die Abstammung eines Rassehundes. Die Verbände führen dazu ein sog. Zuchtbuch, in dem nachvollziehbar festgehalten wird, welche Hunde nach den jeweiligen Vorschriften gezüchtet wurden, von welchen Elterntieren sie abstammen, welche Wesens-, Leistungs- oder Gesundheitstests sie haben usw., siehe z.B. den Eintrag unserer Hündin Fiene in der Datenbank des DRC. Hierzu wird jeder Hund unter einer eindeutigen Zuchtbuchnummer eingetragen. Nationale Zuchtverbände, die Mitglied des Internationalen Dachverbandes Fédération Cynologique Internationale sind, erkennen ihre Ahnentafeln gegenseitig an. Damit können auch Hunde aus grenzüberschreitenden Verpaarungen – wie unsere C- und D-Würfe – anerkannte Anhnentafeln bekommen, in diesem Fall solche des DRC. Dem gegenüber stehen von manchen Welpenverkäufern selbst angefertigte Ahnentafeln – Vordrucke hierfür gibt es bei manchen Hundefutterherstellern oder auch zum Herunterladen aus dem Internet. Hinter solchen selbstgebastelten Ahnentafeln steht kein zuchtbuchführender Verband, ihre Zuverlässigkeit und Aussagekraft ist daher höchst zweifelhaft. Auch Angebote, einen Welpen wahlweise mit oder ohne Papieren zu kaufen, sollten jeden Interessenten stutzig machen.

Eine dritte Gruppe von Dokumenten betrifft die Registrierung des Hundes. Im EU-Heimtierausweis wird zwar der Besitzer der Tiers eingetragen, diese Angaben werden aber nicht zentral zusammengeführt. Entlaufene Tiere können daher nur dann einem Besitzer zugeordnet werden, wenn sie in einem Register wie Tasso (Homepage / Wikipedia) oder dem Deutschen Haustierregister (Homepage / Wikipedia) eingetragen sind. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, die jeweiligen Betreiber freuen sich aber über eine Spende.

Ein weiteres Register, allerdings weder freiwillig noch kostenlos, wurde im Sommer 2013 im Zuge des neu gefassten Niedersächsischen Hundegesetzes eingeführt. Neben einem Sachkundenachweis für Hundehalter, umgangssprachlich auch „Hundeführerschein„, ist in Niedersachsen seit Juli 2013 auch die Registrierung von Haushunden verpflichtend. Das gilt für alle, nicht nur für sog. „gefährliche“, „Kampf-“ oder „Listen-„Hunde. Dieser Verwaltungsakt kostet online 14,50 €, schriftlich oder telefonisch 23,50 €, jeweils plus MWSt. Das Hunderegister Niedersachen weist in seiner Frage- und Antwortsammlung übrigens darauf hin, dass dadurch weder die Registrierung bei Tasso noch die separate Anmeldung zur Hundesteuer entfällt…

Ein ähnliches Register gibt es auch in Hamburg, dort allerdings wird die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Registrierung automatisch mit erledigt.